Erneut: Keine Kettenbefristung von Arbeitsverträgen – Und die Lehrer müssen zu den Sommerferien gehen

Passend zur großen Sommerpause der Schulen sind viele befristete Arbeitsverhältnisse von angestellten Lehrern beendet worden. Viele Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg und Hamburg, sparen viel Geld mit der Entlassung von Lehrern. Zum neuen Schuljahr werden die Lehrer dann wieder eingestellt. Und das soll keine Kettenbefristung sein? (mehr …)

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Keine Kettenbefristung von Arbeitsverträgen – Das Bundesverfassungsgericht kippt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Manchmal braucht es das Bundesverfassungsgericht, damit alle Beteiligten verstehen, was eigentlich mit einem Gesetzestext gemeint ist. Und es ist gut, dass im Zweifel Richter Ihre Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können und es nicht nur mutige Kläger sind, die Verfassungsbeschwerde erheben.

In den Ausgangsfällen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14 ging es zum einen um einen Arbeitnehmer, der vor dem Landesarbeitsgericht verloren hatte, weil das Gericht die Linie der Bundesarbeitsgerichts zur Möglichkeit einer mehrfachen Befristung mit Pause zwischen den Arbeitsverträgen folgte. Zum anderen hatte ein Arbeitsgericht insgesamt Bedenken gegenüber der Verfassungsmäßigkeit der für befristete Verträge geltenden Norm § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). (mehr …)

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Samstag ist ein Werktag, Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und auch Arbeitnehmer müssen Anfechtung gegen sich gelten lassen – neue Entscheidungen des BAG

Manchmal geht es auch bei den höchsten deutschen Gerichten wie dem Bundesarbeitsgericht nur ums kleine Geld. Wenn man aber nur wenig Geld verdient, dann ist jeder Cent von Bedeutung. Das BAG hatte zwei Fragen zu entscheiden. Zum einen ging es um die Frage, ob im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich der Krankenhäuser (kurz TVöD-K) ein Samstag ein Werktag ist. zum anderen wollte ein Arbeitgeber den Nachtzuschlag einer Arbeiterin nicht nach der Höhe des Mindestlohns berechnen, sondern nach deren altem Metalltarifvertragslohn. Das BAG hat in beiden Fällen zu Gunsten der Kläger entschieden. (mehr …)

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