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	<title>Meinung Archive - Pieperjohanns Insolvenzrecht</title>
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	<description>Rechtsberatung und Insolvenzverwaltung</description>
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	<title>Meinung Archive - Pieperjohanns Insolvenzrecht</title>
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	<item>
		<title>Erneut: Keine Kettenbefristung von Arbeitsverträgen – Und die Lehrer müssen zu den Sommerferien gehen</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/erneut-keine-kettenbefristung-von-arbeitsvertraegen-und-die-lehrer-muessen-zu-den-sommerferien-gehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jul 2018 14:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitungen und Hilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Passend zur großen Sommerpause der Schulen sind viele befristete Arbeitsverhältnisse von angestellten Lehrern beendet worden. Viele Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg und Hamburg, sparen viel Geld mit der Entlassung von Lehrern. Zum neuen Schuljahr werden die Lehrer dann wieder eingestellt. Und das soll keine Kettenbefristung sein? In meinem letzten Beitrag hatte ich über die Entscheidungen des [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Passend zur großen Sommerpause der Schulen sind viele befristete Arbeitsverhältnisse von angestellten Lehrern beendet worden. <a href="https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/baden-wuerttemberg-tausende-lehrer-starten-arbeitslos-in-die-sommerferien-a-1217398.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Viele Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg und Hamburg, sparen viel Geld mit der Entlassung von Lehrern.</a> Zum neuen Schuljahr werden die Lehrer dann wieder eingestellt. Und das soll keine Kettenbefristung sein?<span id="more-597"></span></p>
<p><a href="https://www.insolvenz.hamburg/keine-kettenbefristung-von-arbeitsvertraegen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">In meinem letzten Beitrag</a> hatte ich über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14 berichtet. Das Verfassungsgericht hatte der Rechtspraxis ein Ende gesetzt, keine Kettenbefristung anzunehmen, wenn zwischen Beschäftigungen drei oder mehr Jahre vergangen waren.</p>
<p>Das ist zwar nicht generell mit der Befristung von Lehrerarbeitsverhältnissen an Landesschulen vergleichbar, da die Pause nur 6 Wochen im Sommer beträgt, aber eigentlich ist die Situation sogar noch krasser, wenn man bedenkt, dass der Schulleiter eigentlich schon vor den Sommerferien mit der Bedarfs- und Stellenplanung für das neue Schuljahr beginnt. Beginnen muss, wenn er den zum Teil komplexen Plan, z.B. für Gymnasien, und die Wünsche seiner Lehrer nach bestimmten Arbeitszeiten in den Griff bekommen will.</p>
<p>Aber die Verträge sind doch gar nicht grundlos befristet, sagen Sie?</p>
<p>Stimmt. Die meisten angestellten Lehrer werden in einer Vertretungssituation gebraucht. Ein Lehrerausfall auf längere Dauer kann zu einem Bedarf für ein ganzes Schuldjahr führen. Wenn der Lehrer dann nach dem Sommer nicht wieder eingestellt wird, dann war das wohl begründet. Allerdings werden wohl die meisten Lehrer nicht nur einmal an derselben Schule auf derselben Stelle &nbsp;beschäftigt, sondern gleich nach den Sommerferien wieder für ein Jahr angestellt. Da fällt es zugegebenermaßen schwer zu glauben, dass die Befristung ihren Grund in einer Vertretung oder sonstigen Gründen hat. Man kann nur vermuten, dass für die Verträge ein Loch definiert wird, in das der jeweilige Angestellte geradezu maßgeschneidert hineinpasst.</p>
<p>Und da hört für mich dann die begründete Befristung auf. Die Schulleitung wird meist nicht einmal einen konkreten Plan haben, warum die befristete Stelle denn befristet sein muss. Und wenn das so ist, dann ist der Grund nur vorgeschoben und ggf. haushaltspolitisch vorgegeben.</p>
<p>Da nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts das Verbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nach dem Sozialstaatsgedanken die unterlegenen Arbeitnehmer schützen und unbefristete Arbeitsverhältnisse als Regelarbeitsverhältnisse erhalten soll, darf sich auch der Staat als Arbeitgeber nicht seiner Verantwortung durch vordergründige Befristungsgründe entziehen.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong></p>
<p>Sie sind Lehrer und sind gerade zu den Sommerferien entlassen worden? Vielleicht noch mit den warmen Worten: „Machen Sie sich keine Sorgen, zum neuen Schuljahr brauchen wir Sie wieder“?</p>
<p>Dann sollten Sie in sich gehen, ob Sie Ihren Arbeitgeber verklagen wollen auf Entfristung. Das ist möglich und würde zu einer Festanstellung ohne Befristung führen.</p>
<p><strong>ABER es droht der Rechtsverlust, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Ende der letzten Befristung beim Arbeitsgericht Klage erheben (§ 17 TzBfG).</strong></p>
<p>Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht und <a href="https://www.insolvenz.hamburg/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">melden Sie sich bei mir</a>. Es könnte jeder Tag zählen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/erneut-keine-kettenbefristung-von-arbeitsvertraegen-und-die-lehrer-muessen-zu-den-sommerferien-gehen/">Erneut: Keine Kettenbefristung von Arbeitsverträgen – Und die Lehrer müssen zu den Sommerferien gehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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		<title>Dieselgate und kein Ende &#8211; Off Topic? Nicht ganz!</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/dieselgate-und-kein-ende-off-topic-nicht-ganz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Mar 2018 13:07:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem nun das Bundesverwaltungsgericht erklärt hat, dass Städte und Gemeinden sehr wohl ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen können, steigt die Unsicherheit im Lande. Die Aufarbeitung des Diesel-Skandals rund um die Hersteller VW und Audi und weitere wie Mercedes oder seit einiger Zeit nun auch Fiat Chrysler läuft schon seit geraumer Zeit und die Hersteller haben [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/dieselgate-und-kein-ende-off-topic-nicht-ganz/">Dieselgate und kein Ende &#8211; Off Topic? Nicht ganz!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem nun das Bundesverwaltungsgericht erklärt hat, dass Städte und Gemeinden sehr wohl ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen können, steigt die Unsicherheit im Lande. Die Aufarbeitung des Diesel-Skandals rund um die Hersteller VW und Audi und weitere wie Mercedes oder seit einiger Zeit nun auch Fiat Chrysler läuft schon seit geraumer Zeit und die Hersteller haben sich um Schadensbegrenzung bemüht. Betrogene Kunden, so kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, wurden mit Software-Lösungen ruhig gestellt. Wer sein Auto zum Update brachte hatte ein zumindest nach Aussage der Hersteller wieder normgerechtes Fahrzeug.</p>
<p>Das Urteil zum Diesel-Fahrverbot ändert an der Gesamtfrage, ob hier ein Betrug vorliegt, zunächst einmal nichts geändert. Auch weiterhin dürfte mit der Aussage gegenüber dem Kunden, er erwerbe ein den EU-Abgasnormen entsprechendes Fahrzeug, ein Irrtum hervorgerufen worden sein, der zum Schaden beim Kunden führt. Und dieser schaden wird womöglich wieder relevant. Denn wenn er auch nicht besser zu vertreten ist, so ist ein Dieselauto bei einem Fahrverbot wertlos. Das Interesse der Kunden an einer Rückabwicklung und einem nachfolgenden Wechsel zum Benzinmotor steigt dramatisch.</p>
<p>Warum schreibe ich das hier? Ich glaube, dass die drohenden Diesel-Verbote zu ganz erheblichen Problemen bei Handwerkern und sonstigen Gewerbetreibenden führen können. Wer ein Fahrzeug nutzt, dass mit Diesel läuft und es dann eben nicht mehr für seinen Beruf nutzen kann, der hat sofort ein finanzielles Problem. Für viele ist kein Auto gleichbedeutend mit keine Einnahmen. Und so manch einer hat eben nicht die Mittel, sich ein neues Auto zu beschaffen und das alte wegzuwerfen.</p>
<p>Damit könnten banal Insolvenzen drohen. Natürlich ist das übertrieben. Aber wollen Sie als Betroffener wirklich das Risiko eingehen, wenn Sie die Chance haben, gegen Volkswagen und Co. einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen, der Ihnen die Mittel für ein neues Auto verschaffen könnte?</p>
<p>Ein weiteres Problem ist die drohende Verjährung. Sie können sich weiterhin überlegen, ob Sie abwarten. Nur scheint die Regel zu sein, dass nur wer klagt auch Geld sieht. Klagen Sie bis zum 31.12.2018 nicht, dann ist die Schadensersatzforderung verjährt, weil seit dem Jahr 2015 alle notwendigen Daten zur Verfolgung eines Anspruchs bekannt sind.</p>
<p>Ich glaube, Sie sollten präventiv gegen Ihren Autohersteller vorgehen, auch wenn Sie bereits ein Softwareupdate bekommen haben.</p>
<p>Sie haben Fragen? Ihr Geschäft hängt am Auto und Sie wollen nicht auf den Gesetzgeber vertrauen? Rufen Sie mich an.</p>
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		<title>Air Berlin &#8211; Zum Zweiten &#8211; Der Ärger, auch für die Arbeitnehmer, geht weiter</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/air-berlin-zum-zweiten-der-aerger-auch-fuer-die-arbeitnehmer-geht-weiter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Sep 2017 10:24:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Anleitungen und Hilfen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das in einem Insolvenzverfahren nicht immer alles rund läuft, ist nichts Überraschendes. Es fehlt dem Schuldner regelmäßig an Geld, um all die kleinen Dinge zu bezahlen, die für einen reibungslosen Betrieb notwendig sind. Wenn dann aber auch noch die Arbeitnehmer nicht mitziehen, dann wird es schwierig. Bei der Fluggesellschaft Air Berlin ist das Unternehmen mit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das in einem Insolvenzverfahren nicht immer alles rund läuft, ist nichts Überraschendes. Es fehlt dem Schuldner regelmäßig an Geld, um all die kleinen Dinge zu bezahlen, die für einen reibungslosen Betrieb notwendig sind. Wenn dann aber auch noch die Arbeitnehmer nicht mitziehen, dann wird es schwierig. <span id="more-551"></span>Bei der Fluggesellschaft Air Berlin ist das Unternehmen mit dem vorläufigen Sachwalter immer noch bemüht, innerhalb kürzester Zeit einen Käufer für die Unternehmensteile zu finden. In der Presse war immer wieder die Rede davon, dass eine Bieterrunde stattfindet. Oder dass die Flugzeuge übernommen werden. Für ein vorläufiges Verfahren sind knapp sechs Wochen zwischen Antrag und konkreten Verkaufsoptionen sehr gut.</p>
<p>Was allerdings nun zu Irritationen und auch Flugausfällen führt, sind die unsicheren Arbeitnehmer. Insbesondere die Piloten der einzelnen in Rede stehenden Linien sind unsicher, ob ihre Linie lukrativ genug ist, um beboten zu werden. Und wer unsicher ist, ob sein Arbeitsplatz erhalten bleibt oder wegfällt, weil die Verbindung gestrichen wird, der fliegt nicht.</p>
<p>Auf der einen Seite kann ich das gut verstehen. Wer sich mit wesentlichen Fragen seines weiteren Berufslebens auseinandersetzen muss, der kann nicht entspannt fliegen. Und deprimierte oder auch nur unkonzentrierte Piloten sind etwas, was keiner gerne im Cockpit sitzen hat. Andererseits durfte ich vor einigen Tagen selbst miterleben, was für eine Folge solche Ausfälle nach sich ziehen. Mein Flug sollte über Air Berlin als Subunternehmer abgewickelt werden. Ich saß, gottseidank nach einem Termin, in Süddeutschland auf einem Flughafen und mein Flieger kam nicht. Erst eine Stunde nach dem angepeilten Abflug rollte eine Ersatzmaschine ans Gate. Hätte ich in Hamburg zu einem bestimmten Zeitpunkt sein müssen, es hätte nicht funktioniert.</p>
<p>Was kann man als Fluggast nun tun? Es gibt die EU-Verordnung 261/2004. Nach deren Artikel 7 bekommt man Schadensersatz, wenn man gar nicht fliegt. Je nach Entfernung und Zeit gestaffelt immerhin zwischen 250,00 und 600,00 €. Nur, dass hätte mir nicht geholfen. Allerdings hat der EuGH festgestellt, dass über drei Stunden Warten einer Annullierung gleichkommt. Wäre also mein Flieger über drei Stunden nach der planmäßigen Ankunft in Hamburg angekommen, so hätte ich immerhin 250,00 € bekommen können. Und nein, nicht von Air Berlin, sondern von meinem eigentlichen Vertragspartner, der nur so unglücklich war, sich Air Berlin als Subunternehmer auszusuchen.</p>
<p>Wäre ich AirBerlin-Kunde gewesen, so hätte ich meinen Schadensersatz erst nach Eröffnung im Insolvenzverfahren anmelden können. Also wohl erst in einem Monat, wenn das Amtsgericht Berlin den Beschluss gefasst hat. Die Höhe der Quote war und ist völlig unklar. Dennoch ist zumindest das Porto für die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter gut angelegtes Geld, da die Ersatzansprüche nach Artikel 7 EU-Verordnung 261/2004 eigentlich recht einfach zu begründen sind.</p>
<p>Was uns zu den Piloten zurückbringt. Die Verunsicherung der Piloten und anderen Arbeitnehmer von AirBerlin ist eine Sache, die völlig verständlich ist. Kaum ein Arbeitnehmer kann seine Rechte im Insolvenzverfahren hinreichend einschätzen. Es schwirren Begriffe wie Sozialplan, Sozialauswahl, Betriebsübergang, Erwerberkonzept und Massenentlassungsanzeige durch die Medien, die eigentlich auch keinen rechten Plan von der Lage haben.</p>
<p>Generell gilt:</p>
<p>1.) Arbeitsverträge enden nicht automatisch mit der Insolvenzeröffnung oder gar schon mit der Antragstellung.</p>
<p>2.) Kündigungsfristen können im Insolvenzverfahren auf bis zu drei Monate gekürzt werden, sind aber trotzdem einzuhalten.</p>
<p>3.) Wenn ein Übernehmer Teile oder gar die ganzen Flugzeuge übernimmt, so dürfte es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handeln, was zum automatischen Übergang aller Arbeitsverhältnisses führt.</p>
<p>4.) Will der Erwerber nur einen Teil der Arbeitnehmer (&#8222;die Olympiamannschaft, jung und zu Höchstleistungen bereit&#8220;), so muss er mit dem Insolvenzverwalter einen Plan nach Erwerberkonzept erstellen und es ist gegebenenfalls durch den Verwalter ein Sozialplan mit Interessenausgleich zu erstellen. Dies kann zu erheblichen Geldzahlungen an die nicht übernommenen Arbeitnehmer führen. Da hier häufig Fehler gemacht werden, es ist eben eine komplizierte Materie, bieten sich Angriffsmöglichkeiten.</p>
<p>Sollten Sie Arbeitnehmer bei AirBerlin sein, so sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen und nichts voreilig unterschreiben.</p>
<p>Sind Sie Kunde von AirBerlin, so sollten Sie bei Forderungen gegen die Fluglinie nicht alles verloren geben, sondern mit professioneller Hilfe Ihre Forderung im Verfahren anmelden und verfolgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/air-berlin-zum-zweiten-der-aerger-auch-fuer-die-arbeitnehmer-geht-weiter/">Air Berlin &#8211; Zum Zweiten &#8211; Der Ärger, auch für die Arbeitnehmer, geht weiter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Der nachträgliche Prüfungstermin &#8211; Runde 2 beim AG Norderstedt</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/der-nachtraegliche-pruefungstermin-runde-2-beim-ag-norderstedt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jul 2016 10:59:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Forderungsanmeldung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich hatte vor einiger Zeit von einer der wenigen Entscheidungen eines Insolvenzgerichts berichtet, in dem es um die Frage der Kostentragung für einen nachträglichen Prüfungstermin geht. Nun hat das Amtsgericht Norderstedt erneut in dieser Sache (66 IN 270/08) einen Beschluss veröffentlicht. Der Rechtspfleger hatte die Erinnerung eines (zwischenzeitlich ehemaligen) Zwangsverwalters wegen der festgesetzten Kosten für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/der-nachtraegliche-pruefungstermin-runde-2-beim-ag-norderstedt/">Der nachträgliche Prüfungstermin &#8211; Runde 2 beim AG Norderstedt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte vor einiger Zeit von einer der wenigen Entscheidungen eines Insolvenzgerichts berichtet, in dem es um die Frage der <a href="https://www.insolvenz.hamburg/kosten-nachtraegl-pruefungstermin-ag-norderstedt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kostentragung für einen nachträglichen Prüfungstermin </a>geht.</p>
<p>Nun hat das Amtsgericht Norderstedt erneut in dieser Sache (66 IN 270/08) einen Beschluss veröffentlicht. Der Rechtspfleger hatte die Erinnerung eines (zwischenzeitlich ehemaligen) Zwangsverwalters wegen der festgesetzten Kosten für eine verspätete Anmeldung zu entscheiden.</p>
<p>Der Erinnerungsführer, also der mit den Kosten belastete Gläubiger, hatte vorgetragen, er sei ja gar nicht mehr Zwangsverwalter über das Vermögen, für das er verspätet angemeldet habe. Und im Übrigen sei die Forderungsanmeldung auch zurückgenommen.</p>
<p>Das Amtsgericht Norderstedt demontiert diese Argumentationslinie mit dem Hinweis, die Rücknahme der Forderung sei erst im Februar 2016 und damit nach Anberaumung des Termins zur nachträglichen Prüfung erfolgt. Da sei der Gläubiger zwar schon seit Jahren nicht mehr als Zwangsverwalter bestellt gewesen, aber die Forderungsrücknahme sei zu spät erfolgt, um einen Effekt auf die Gebührenforderung zu haben. Die falle nämlich nach § 6 Absatz 2 GKG an, wenn und sobald der Prüfungstermin anberaumt worden sei. Nicht erst mit dessen Abhaltung. </p>
<p>Dass der Erinnerungsführer nicht mehr Zwangsverwalter sei, ändere nicht daran, denn die Gebührentatbestände knüpfen an die Person des Säumigen an. Also desjenigen, der die Gebühren verursacht hat. Und die Person des Erinnerungsführers an sich sei verantwortlich. Er hätte die Forderung bereits zurücknehmen können, als er mit der Beendigung seines Zwangsverwalteramtes beschäftigt war. </p>
<p>Die Entscheidung ist ein Beispiel, mit welch zum Teil haarsträubend kleinteiligen Problemen sich ein Insolvenzgericht auseinandersetzen muss. Natürlich ist es unangenehm, gesagt zu bekommen, dass man eine Frist versäumt hat, was zu einer Gebühr führt. Aber muss man das soweit treiben, dass Kosten und Zeitaufwand bei allen Beteiligten die streitigen 20 € um ein Vielfaches übersteigen? </p>
<p>Natürlich darf und soll ein Beschwerdeberechtigter sein Recht nutzen und wenn er Recht bekommt, dann ist das auch sinnvoll. Hier ist meiner Meinung nach aber die Grenze des Vernünftigen überschritten worden. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/der-nachtraegliche-pruefungstermin-runde-2-beim-ag-norderstedt/">Der nachträgliche Prüfungstermin &#8211; Runde 2 beim AG Norderstedt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fragen-Freitag 10: Meine Sicht der InsO-Welt</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/fragen-freitag-10-meine-sicht-der-inso-welt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jul 2016 09:45:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fragen-Freitag]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der zehnten Ausgabe des Fragen-Freitag wird es persönlich. Folgen Sie mir in einen kurzen Abriss über meine Sicht der Dinge. Vollkommen subjektiv und ohne Anspruch auf Korrektheit. Die Welt des Insolvenzrechts ist nicht immer einfach zu verstehen. Wer als Schuldner im Insolvenzverfahren daran teilnimmt, hat manchmal das Gefühl, dass alles sehr ungerecht zugeht. Das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/fragen-freitag-10-meine-sicht-der-inso-welt/">Fragen-Freitag 10: Meine Sicht der InsO-Welt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der zehnten Ausgabe des Fragen-Freitag wird es persönlich. Folgen Sie mir in einen kurzen Abriss über meine Sicht der Dinge. Vollkommen subjektiv und ohne Anspruch auf Korrektheit.</p>
<p>Die Welt des Insolvenzrechts ist nicht immer einfach zu verstehen. Wer als Schuldner im Insolvenzverfahren daran teilnimmt, hat manchmal das Gefühl, dass alles sehr ungerecht zugeht. Das ist nicht ganz falsch. Kein Rechtsgebiet ist für alle Beteiligten gerecht. Es kommt sehr auf die Perspektive an. Der Arbeitgeber findet das Arbeitsrecht zu arbeitnehmerfreundlich. Der Vermieter wiederum fühlt sich durch das Mietrecht zu sehr eingeschränkt. Und der Gläubiger findet das Zwangsvollstreckungsrecht zu lasch. Das ist natürlich sehr überspitzt und extrem vereinfacht.</p>
<p>Für Schuldner ist häufig schwer zu verstehen, dass das Insolvenzrecht nicht für sie da ist. Oder zumindest nicht nur. Das Insolvenzrecht ist ein Teil der Zwangsvollstreckung und damit ein Recht, dass seinen Schwerpunkt in der Sicht des  Gläubigers auf den Schuldner hat. Die Rollenverteilung ist dementsprechend. Der Gläubiger ist zwar nicht Herr des Verfahrens, aber ihm wird in vielen Fällen ein Antragsrecht oder Mitspracherecht eingeräumt. Der Schuldner wird in seinen Rechten eingeschränkt und Regeln unterworfen. Der Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht stehen als neutrale Instanzen dazwischen. </p>
<p>Wie kann man nun für sich die richtige Einstellung zum Insolvenzverfahren finden? Ich glaube, dass es am sinnvollsten ist, als erstes das persönliche Ziel zu definieren. Das Ziel im Insolvenzverfahren ist für jeden Beteiligten unterschiedlich. Für Schuldner ist es typischerweise entweder die Befreiung von Schulden oder die Erfüllung der persönlichen Pflicht zur Antragstellung oder der Wunsch eine Sanierung zu erreichen. </p>
<p>Die Restschuldbefreiung ist ein Ziel, dass einen langen Weg mit klaren Regeln bedeutet. Aber die Auswirkungen dieser Regeln sind nicht schlimmer als ständig mit der Angst vor der nächsten Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu leben. Oder der Notwendigkeit, sein Leben um die Vermeidung von pfändbaren Einkünften herum zu organisieren. Die Energie, die in betrügerische oder auch nur legale Vermeidungsstrategien gesteckt wird ist im Insolvenzverfahren besser aufgehoben. Fragen Sie sich einfach mal, ob eine ungeregelte von steter Unsicherheit geprägte Lebenssituation angenehmer ist als eine geregelte, wenn auch nicht komfortable Existenz?</p>
<p>Dem Unternehmer, der nicht nur für sich denken muss, sondern auch für seinen Betrieb und seine Arbeitnehmer Verantwortung übernimmt, geht es ähnlich. Die ständige Bewältigung neuer und immer wiederkehrender Krisen führt kaum zu Zufriedenheit. Wenn nur noch Brandherde gelöscht werden, anstatt sich auf die wesentlichen Dinge des Geschäfts zu konzentrieren, dann gilt es auch hier die Vorteile und Nachteile einer Insolvenz abzuwägen. Und daneben zu beachten, dass der Gesetzgeber in einigen Fällen verlangt, dass Insolvenz angemeldet wird. Vielfach hilft tatsächlich schon die klare Struktur eines Insolvenzverfahrens, um die Geschäfte eines Krisenunternehmens zu stabilisieren. Und wenn es nur die Entlastung der Verantwortlichen ist. Das ist kein Allheilmittel, das ist klar. Aber auch hier gilt, besser früher als später den Antrag stellen.</p>
<p>Früher deshalb, weil vielfach der Glaube vorherrscht, es werde schon alles gut gehen oder der Berater sagt, dass kein Antrag zu stellen ist, und dann wenn es soweit ist, die Spielräume zur Sanierung klein werden. Es gibt unterschiedliche Statistiken dazu, wann ein Unternehmen insolvent war und wann dann tatsächlich Antrag gestellt wurde. Die Tendenz ist grob gesagt erschreckend. Die „Verspätung“ reicht von ein paar Monaten bis hin zu mehreren Jahren. Warum das wichtig ist? Eine Sanierung ist dann einfacher, wenn dem Insolvenzverwalter noch genügend Betriebsmittel und Geld aus dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Wir können zwar einiges regeln, aber zaubern können wir nicht. Vereinfacht gesagt, wenn noch nicht einmal mehr Geld für den Einkauf von Farbe da ist, dann kann man einen Malereibetrieb schlecht fortführen. Monate vorher ist das meist noch der Fall und vor allem die Arbeitnehmer sind dann häufig noch bezahlt. Die Chancen auf einen Erhalt des Unternehmens sind bedeutend größer. Und glauben Sie mir, ich habe bedeutend mehr Spaß an einer erfolgreichen Sanierung, als an einer Zerschlagung eines Unternehmens nur weil der Geschäftsführer geglaubt hat, er wird das schon noch hinkriegen.</p>
<p>Läuft damit alles richtig im Insolvenzrecht? Genug, um zu sagen, dass es funktioniert. Und wie andere Länder das sehen und es anders machen, das soll Thema von Fragen-Freitag 11: Ich geh nach England! werden.</p>
<p><strong>Fragen-Freitag:</strong> Eine lose Folge von Tipps und Antworten rund um das Insolvenzverfahren zu Fragen, die Sie haben oder die mir immer wieder unterkommen. Haben Sie eine <a href="https://www.insolvenz.hamburg/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><u><span style="color: #0066cc;">Freitags-Frage? Schicken Sie mir eine Mail</span></u></a>, vielleicht ist Ihr Thema am nächsten Freitag dran!</p>
<p>www.insolvenz.hamburg &#8211; Die Seite rund um Insolvenz und Sanierung für  Hamburg, Pinneberg, Norderstedt, Neumünster, Kiel, Schwarzenbek, Reinbek, Lüneburg, Walsrode, Stade und die Region</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/fragen-freitag-10-meine-sicht-der-inso-welt/">Fragen-Freitag 10: Meine Sicht der InsO-Welt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Insolvenzverfahren Reederei Lauterjung eröffnet &#8211; 56 IN 16/16</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/insolvenzverfahren-reederei-lauterjung-eroeffnet-56-in-1616/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 May 2016 09:13:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Fondsgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220; ist durch das Amtsgericht Lüneburg &#8211; Insolvenzgericht &#8211; am 11.05.2016 eröffnet worden. Der Beschluss ist unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einzusehen. Suchen Sie in der Detailsuche nach dem Schuldnernamen unter dem Amtsgericht Lüneburg in Niedersachsen. Das Amtsgericht hat die Anmeldefrist für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/insolvenzverfahren-reederei-lauterjung-eroeffnet-56-in-1616/">Insolvenzverfahren Reederei Lauterjung eröffnet &#8211; 56 IN 16/16</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Insolvenzverfahren</strong> über das Vermögen der <strong>Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;</strong> ist durch das Amtsgericht Lüneburg &#8211; Insolvenzgericht &#8211; <strong>am 11.05.2016 eröffnet</strong> worden. Der Beschluss ist unter <a href="https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.insolvenzbekanntmachungen.de</a> einzusehen. Suchen Sie in der Detailsuche nach dem Schuldnernamen unter dem Amtsgericht Lüneburg in Niedersachsen.</p>
<p>Das Amtsgericht hat die Anmeldefrist für die Gläubiger auf den 13.07.2016 festgesetzt. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf Mittwoch den 03.08.2016, 09:30 Uhr, Saal 302,  Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg anberaumt. <strong>ACHTUNG:</strong> Prüfen Sie unbedingt, ob der Termin durch einen weiteren Beschluss etwa verlegt wurde! Seit der Erstellung des Artikels kann sich die Sachlage geändert haben.<span id="more-351"></span></p>
<p>Wie ich schon <a href="https://www.insolvenz.hamburg/wenn-schiffe-untergehen-ms-city-of-guangzhou/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in meinem ersten Artikel zu dieser Insolvenz</a> ausgeführt hatte, beginnt nun die Arbeit des Insolvenzverwalters. Das heißt zunächst, die Forderungsanmeldungen einsammeln.</p>
<p>Sie haben eine Forderung gegen die Gesellschaft, wissen aber nicht, wie Sie vorgehen sollen? </p>
<p>Zunächst einmal werden Sie Post vom Insolvenzverwalter bekommen, der Ihnen die notwendigen Formulare zuschicken wird. Zugleich bekommen Sie den Beschluss in Kopie und ein Merkblatt, was Sie mit Ihrem Forderungsanmeldungsformular tun sollen. Sie haben jetzt bis zum 13.07.2016 Zeit, die Formulare ausgefüllt an den Insolvenzverwalter zu schicken. Bitte nicht an das Gericht. Die Formulare kriegt nur der Verwalter. Das ist wichtig, denn Sie könnten die Frist versäumen, wenn das Gericht die Formulare so spät kriegt und an den Verwalter weitersendet, dass der 13.07.2016 vorbei ist. Also nur an den Verwalter.</p>
<p>Wenn Sie in der Frist nicht anmelden, hat das zunächst nur zur Folge, dass Sie nicht am ersten Prüfungstermin teilnehmen. Sie haben dann Zeit bis zum Verfahrensabschluss, das nachzuholen. Es entsteht dann aber eine Prüfungsgebühr, die Sie auf jeden Fall tragen müssten. Und ob die Quote auch nur die Gebühr deckt, weiß keiner. Hinzu kommt, dass Sie bei sehr später Anmeldung vielleicht keine Feststellung zur Tabelle mehr erreichen können, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Das ist ein Problem, was aber erst bei Verfahrensabschluss akut wird. Vermutlich wird hier mindestens ein Jahr vergehen, bevor das Verfahren auch nur annähernd abschlussreif ist.</p>
<p>Sie melden Ihre Forderung an, aber Sie haben nicht alle Belege zusammen? Das wiederum ist kein großes Problem. Sie müssen nur grundsätzlich Ihre Gläubigerstellung, also dass Sie überhaupt eine Forderung haben, darlegen. Wenn Sie die Gründe nicht ausreichend belegen, dann wird der Insolvenzverwalter die Anmeldung zunächst bestreiten. Dieses Bestreiten wird Ihnen vom Gericht mitgeteilt. Jetzt haben Sie Zeit, bis zum Verfahrensabschluss die Belege an den Insolvenzverwalter zu schicken. Das kostet keine Prüfungsgebühr.</p>
<p>Sinnvoller ist jedenfalls aber eine vollständige, richtige und gut strukturierte Forderungsanmeldung mit allen Belegen, die der Insolvenzverwalter so durchwinken kann. Notwendig sind keine Originalbelege, Kopien reichen. </p>
<p>Neben der Forderungsanmeldung wird der Insolvenzverwalter aber auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen beginnen, die die Insolvenzmasse, also das zu verteilende Geld, vergrößern. Hier fallen mir vor allem Ansprüche aus dem Verkauf des Schiffes, der Fortführung des Betriebes bis zum Verkauf, die Anfechtung von Zahlungen an Gläubiger und, gerade bei Fonds-Gesellschaften, Ansprüche gegen Gesellschafter ein.</p>
<p>Fonds-Gesellschaften, wie die Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;, sind häufig als Kommanditgesellschaft organisiert. Diese altehrwürdige Form der Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass sie eine Vielzahl von nicht geschäftsführenden Gesellschaftern mit Geld zusammenbringen kann, die aber als Kommanditisten zugleich Unternehmer sind und steuerlich so behandelt werden. Dabei sind sie aber nur beschränkt haftbar.</p>
<p>Das Handelsgesetzbuch ist relativ schlank, was die gesetzlichen Regeln der KG betrifft, aber im Hinblick auf die Haftung der Kommanditisten relativ eindeutig. In den Genuss der Haftungsbeschränkung kommt nur, wer seinen Kommanditanteil eingezahlt hat. Wer das getan hat ist gut dran, wenn er nichts auf diese Zahlung von der Gesellschaft zurückerhalten hat. Sonst lebt die Haftung wieder auf. </p>
<p>Da viele Fondsgesellschaften von Anfang an so konstruiert waren, dass sie ihren Kommanditisten die eingezahlten Beträge nach und nach wieder erstatteten kommen wir nun zu den Problemen. Es dürfte in den nächsten Monaten für die Gesellschafter unangenehm werden, die zwar ihren Anteil gezahlt haben, aber von der KG wiederum Ausschüttungen auf die Einzahlung erhielten, die nicht durch den Bilanzgewinn gedeckt waren. Der Anspruch aus § 172 Absatz 4 HGB ist ein scharfes Schwert, was der Insolvenzverwalter nicht wird ignorieren können und durchsetzen muss.</p>
<p>Zusammengefasst: das Insolvenzverfahren ist eröffnet, Gläubiger sollten die Forderungsanmeldung innerhalb der Frist einreichen um Nachteile zu vermeiden. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Fonds-Gesellschafter wird wieder einmal die Gerichte beschäftigen und zu einigen Problemen führen.</p>
<p>Sie sind Gläubiger? Oder Gesellschafter? Fragen Sie mich gerne.<a href="https://www.insolvenz.hamburg/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Hier sind meine Kontaktdaten</a>.</p>
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		<title>Wenn Schiffe untergehen &#8211; Insolvenzantragsverfahren Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;</title>
		<link>https://www.insolvenz.hamburg/wenn-schiffe-untergehen-ms-city-of-guangzhou/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pieperjohanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Mar 2016 12:09:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzantrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 29.02.2016 hat das Amtsgericht Lüneburg in einem Beschluss zum Aktenzeichen 56 IN 16/16 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220; angeordnet. Erneut ist damit eine Schiffsgesellschaft insolvent. Eine Reederei im Insolvenzantragsverfahren, das interessiert mich doch nicht, sagen Sie? Hinter dem komplizierten und zugleich [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/wenn-schiffe-untergehen-ms-city-of-guangzhou/">Wenn Schiffe untergehen &#8211; Insolvenzantragsverfahren Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29.02.2016 hat das Amtsgericht Lüneburg in einem Beschluss zum Aktenzeichen 56 IN 16/16 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;<a href="https://www.marinetraffic.com/en/ais/details/ships/shipid:363600/imo:9374454/mmsi:305153000/vessel:CITY%20OF%20GUANGZHOU" target="_blank" rel="noopener noreferrer">City of Guangzhou</a>&#8220; angeordnet. Erneut ist damit eine Schiffsgesellschaft insolvent. </p>
<p>Eine Reederei im Insolvenzantragsverfahren, das interessiert mich doch nicht, sagen Sie? Hinter dem komplizierten und zugleich so freundlichen Namen der Gesellschaft steckt viel mehr als nur das, was drauf steht. Die hier betroffene Gesellschaft ist eine sogenannte Fonds-Gesellschaft. Das bedeutet, dass hier nicht nur eine Reederei untergeht und womöglich ihren Betrieb einstellt, es hängen zugleich die Schicksale von sehr vielen Gesellschaftern daran. Wer hier sein Geld investiert hatte, riskiert vielleicht selbst ein Insolvenzverfahren.<span id="more-288"></span></p>
<p>Vermarkter der Fondsanteile war die HCI Capital AG (Hamburg), die ihr Geschäftsmodell auf den Vertrieb von Schiffsfonds an Anleger aller Art aufgebaut hatte. Schiffsfonds sollten Steuern sparen und zugleich eine sagenhafte Rendite erzeugen. Teil des Systems sind üblicherweise Ausschüttungen des zuvor eingezahlten Geldes an die KG-Gesellschafter, also die eingeworbenen Fondsanteil-Käufer.</p>
<p>Dieses Hin- und Herzahlen der KG-Einlage führte zu einem geplanten Geldabfluss bei den Schiffsgesellschaften. Die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb, also der Vermietung des Schiffs an Transportunternehmen, hätten nicht nur die Kosten decken sollen, sondern auch die Ausschüttungen. Wenn alles wie in den 1990ern gelaufen wäre, dann hätte das Modell wahrscheinlich funktioniert und wohl auch für die Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;. Nur die reale Entwicklung des Schiffschartermarktes war nicht die, die bisher immer zu sehen war. Seit dem Jahr 2008 befindet sich der Schiffschartermarkt in einer heftigen Krise. Und ein Ende Krise ist nicht abzusehen. Die Charterraten, also die am weltweiten Schiffsmietmarkt zu erzielenden Einnahmen für die jeweiligen Schiffe/Reedereien sanken stetig und pendeln heute noch auf einem Niveau, was teilweise nicht einmal die täglichen Kosten des Schiffsbetriebs deckt. Das war auch schon mal in früheren Jahren so, nur erholte sich der Markt in einem langjährig wiederkehrenden Zyklus immer wieder und die Prognosen der Fonds gingen auf.</p>
<p>Woran es liegt, dass der aktuelle Abschwung im Zyklus noch anhält ist, höflich gesagt, umstritten. Ein Grund ist hochwahrscheinlich die immer größer werdende Zahl an großen Containerschiffen mit über 10.000 Standardcontainerstellplätzen und mehr. Da können die kleineren Schiffe mit 2.000-3.000 Stellplätzen nicht bei den Kosten mithalten. Darüber hinaus wurde jahrelang in sehr schnelle Schiffe investiert, die sehr viel Bunkeröl als Triebstoff brauchen. Die Bunkerölpreise unterliegen ebenfalls einer Schwankung, die aber am Rohölpreis hängt. Der war wiederum sehr lange sehr hoch. Die Kombination aus sinkenden Einnahmen wegen der Großschiffkonkurrenz und konstant hohen Ölpreisen auf der Ausgabenseite ist kritisch. Nicht umsonst gab HCI Capital in seinem <a href="https://www.hci-capital.de/files/downloads/IR/finanzberichte/geschaeftsberichte/gesamt/HCI_Geschaeftsbericht_2014.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geschäftsbericht auf das Jahr 2014</a> bekannt, dass allein in diesem Jahr 36 Einzelgesellschaften der HCI-Fonds Insolvenzantrag stellen mussten. Neben HCI gibt es viele weitere Vertriebsgesellschaften, wie die Dr. Peters Gruppe oder MPC Münchmeyer Petersen Capital, bei denen in den vergangenen fast zehn Jahren immer neue Fonds-Insolvenzen auftraten.</p>
<p>In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schiffsfonds passiert regelmäßig folgendes. Der Insolvenzverwalter bewirtschaftet das Schiff weiter, so gut es geht und sucht mit der den Kauf/Bau des Schiffs finanzierenden Bank einen Käufer. Das Geld aus dem Verkauf geht mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Bank, die eine Sicherung am Schiff hat. Wie bei Immobilien gibt es für Schiffe ein Register über Hypotheken, die auch in Insolvenzverfahren Vorrechte gewähren.<br />
Dann geht es um die Frage, ob die KG-Gesellschafter ihre Einlage ordnungsgemäß erbracht haben oder ob sie unrechtmäßige Auszahlungen erhalten haben. Wenn dem so ist, ist der Insolvenzverwalter gehalten, diese Ansprüche nach § 172 Absatz 4 HGB einzuziehen. Das heißt er wird die Gesellschafter auf erneute Einzahlung verklagen. Hinter diesem scheinbar einfachen Anspruch steckt eine Vielzahl juristischer Fallstricke, die vom Gesellschaftsvertrag, von der tatsächlichen Auszahlung und einer wegweisenden <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;nr=64337&#038;pos=0&#038;anz=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2013</a> abhängen.</p>
<p>Und damit sind wir bei dem Ärger, der eine so harmlos erscheinende Reederei-Insolvenz zu einem Fall für den Rechtsanwalt machen kann. Oder im schlimmsten Fall zum Insolvenzverfahren über das Vermögen des einzelnen Gesellschafters, also Ihnen. Fragen Sie Ihren Anwalt, damit Sie nicht mit der Reederei untergehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.insolvenz.hamburg/wenn-schiffe-untergehen-ms-city-of-guangzhou/">Wenn Schiffe untergehen &#8211; Insolvenzantragsverfahren Reederei M. Lauterjung GmbH &#038; Co. KG MS &#8222;City of Guangzhou&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.insolvenz.hamburg">Pieperjohanns Insolvenzrecht</a>.</p>
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