Fragen-Freitag 8: Unternehmenskauf aus der Insolvenz?

Wenn Unternehmen pleitegehen, dann hat das nicht unbedingt immer was mit einem kompletten Zusammenbruch des Geschäfts zu tun. Manchmal sind es triviale Gründe, die ein eigentlich profitables Geschäftsmodelldaran hindern, die notwendigen Einnahmen zum Erhalt des Betriebes abzuwerfen.

Dann kann es sinnvoll sein, den Betrieb, in selber Form oder umstrukturiert weiter zu betreiben. Dies ist möglich durch einen Unternehmenskauf. Daneben kann man noch das Instrument des Insolvenzplans bemühen, aber für einfache Verhältnisse reicht meist eine sogenannte übertragende Sanierung. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrieb an sich verkauft.

Was ist denn nun eigentlich der Betrieb? Zunächst einmal sind es die körperlichen Gegenstände, die zum Erreichen des Betriebszwecks notwendig sind. Also Fahrzeuge, Werkzeuge, Computer, Materialien und andere technische Dinge. Aber auch immaterielles wie Kundenbeziehungen und Rezepte oder Erfindungen und Patente oder einfach nur die Erfahrung mit einem bestimmten Arbeitsablauf.

Und damit sind wir bei den Mitarbeitern. Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind sein Kapital. Ohne die Arbeitnehmer gibt es keinen Kontakt zu Kunden, niemanden, der mit der Bedienung der Maschinen vertraut ist oder weiß, dass das Rezept nur funktioniert, wenn man es ein klein wenig anders macht.

Kaufen kann man Arbeitnehmer nicht. Sklaverei ist verboten. Man kann also nur die körperlichen und nicht körperlichen Teile eines Unternehmens kaufen und darauf hoffen, dass man die Arbeitnehmer mitnehmen kann. Das hört sich jetzt komplizierter an als es wirklich ist, dann verschiedene Schutzmechanismen, allen voran § 613a BGB, sorgen dafür, dass mit einem Verkauf nicht nur Material übergeben wird, sondern auch Arbeitsverhältnisse.

Schulden gehen hingegen bei einem Kauf aus der Insolvenz nicht mit über. Forderungen aus der Zeit vor Eröffnung allerdings regelmäßig auch nicht. Aber bleiben wir zunächst bei den Schulden. Nehmen wir an, die Tischlerei X GmbH habe volle Auftragsbücher, aber kein Geld mehr, den Lieferanten zu bezahlen, weil die Kunden schlecht zahlen. diese Aufträge sind für Tischler Y natürlich von Interesse, wenn sie gut kalkuliert sind. Und wenn er das Risiko der schlecht zahlenden Kunden eingehen will. Nicht haben will Natürlich den Rattenschwanz an Verbindlichkeiten der GmbH. Diese Verpflichtungen muss er aber auch nicht fürchten. Denn er erwirbt nicht die GmbH (share deal) sondern nur all das, was die Tischlerei X an Vermögen hat (asset deal). Steuerschulden, Lieferantenverbindlichkeiten, Mietschulden, Fahrzeugleasing oder Maschinenreparaturkosten der Vergangenheit bleiben im Insolvenzverfahren hängen. die Gläubiger können von Gesetzes wegen ihre Forderungen gegen die X GmbH nur im Insolvenzverfahren verfolgen.

Jemand hat diesen Vorgang der Trennung von Schulden und Vermögen mal plakativ als „Waschmaschine“ tituliert. Wie jedes Bild hinkt der Vergleich, aber trifft es hinreichend.

Wo ist dann das Risiko? Das Risiko eines Unternehmenskaufs in der Insolvenz liegt in der Frage, wie der Arbeitnehmerbestand so strukturiert werden kann, dass alle notwendigen Mitarbeiter mitkommen und die nicht zwingend benötigten Arbeitsplätze sozialverträglich abgebaut werden können. Denn sehen wir der Wahrheit ins Auge. Allein durch die doppelte Besetzung von Positionen, z.B. in Buchhaltung und sonstiger Verwaltung, werden Arbeitsplätze wegfallen. hier gibt das Insolvenzarbeitsrecht dem Verwalter Werkzeuge an die Hand, mit denen ein Unternehmen für einen Verkauf strukturiert werden kann. Das richtig auszutarieren ist die große Kunst eines Unternehmenskaufs.

Was zurückbleibt und nicht mit übergeht sind laufende Verträge anderer Art. Das kann von Vorteil sein, wenn der Käufer kein Interesse an der vorhandenen, aber teuren Werkhalle hat. Dann bleibt der Mietvertrag eben zurück. Der Verwalter wird bei einem Interesse des Käufers natürlich beim Weiterführen und entsprechenden Verhandlungen helfen. Gleiches gilt für Fahrzeug- und Maschinenleasing und übrigen Dienstleistungen. Nur wenn Käufer und Dienstleister sich einig sind, kann der Käufer den Vertrag übernehmen. Das kann dann Auslöser für ein Scheitern der Kaufverhandlungen sein, wenn zum Beispiel der Vermieter von Läden einer Kette die Fortführung der Mietverhältnisse nicht will oder unverhältnismäßig hohe Forderungen stellt.

Typischerweise wird der Käufer dem Insolvenzverwalter nicht die Forderungen gegen Auftraggeber des alten Unternehmens mit abkaufen können oder wollen. Zum einen müsste hierfür viel Geld fließen und zum anderen sind solche Forderungen häufig streitig. Üblich hingegen ist die Vereinbarung einer Zusammenarbeit zum Einzug der Forderungen. der Insolvenzverwalter vereinbart dann mit dem Unternehmenskäufer die Unterstützung im Einzug durch die Leute des Käufers und gibt dafür einen Prozentsatz an den Käufer ab. auch andere Regelungen sind je nach Fall denkbar. Es ist einfach für den Verwalter sinnvoller mit einem lebenden Unternehmen den Einzug zu betrieben, als ohne.

Zusammengefasst: Der Unternehmenskauf in/aus der Insolvenz löst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Schulden vom Vermögen und gibt dem Verwalter die Chance das Vermögen als Ganzes an einen Käufer zu veräußern. Der Käufer bekommt das Unternehmen ohne den Ballast der Vergangenheit. Die möglicherweise betriebswichtigen Verträge gehen nicht zwingend mit über, weshalb verhandelt werden muss. Arbeitsverträge hingegen gehen generell mit über, was beim Kauf mit beachtet und gegebenenfalls strukturiert werden muss.

Fragen-Freitag: Eine lose Folge von Tipps und Antworten rund um das Insolvenzverfahren zu Fragen, die Sie haben oder die mir immer wieder unterkommen. Haben Sie eine Freitags-Frage? Schicken Sie mir eine Mail, vielleicht ist Ihr Thema am nächsten Freitag dran!

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