Arbeitsrecht: Gesetzesänderung zur Schriftform

Nein, die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ist auch in Zukunft weder per Email, noch per SMS möglich. Und auch anrufen reicht nicht. Was der Gesetzgeber aber mit seiner Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB tatsächlich vereinfacht hat, ist die gesetzlich vorgesehene Form der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. (mehr …)

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Fragen-Freitag 2: Hilfe mein Arbeitgeber ist pleite!

Willkommen zum zweiten Fragen-Freitag. Heute mit einem Themenkomplex, der viele beschäftigt, die nicht selbst insolvent sind. Wer als Arbeitnehmer in eine Insolvenz gerät hat es mit einem Arbeitgeber zu tun, der plötzlich keinen Lohn mehr zahlt, also pleite ist. Und dann kommen immer wieder die typischen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts auf:

  • Bin ich gekündigt? Muss ich jetzt zum Arbeitsamt?
  • Wie bekomme ich jetzt meinen Lohn?
  • Was ist mit meinem Urlaub?
  • Wer ist denn jetzt mein Arbeitgeber?
  • Was passiert, wenn der Verwalter den Betrieb verkauft?
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