Air Berlin – Zum Zweiten – Der Ärger, auch für die Arbeitnehmer, geht weiter

Das in einem Insolvenzverfahren nicht immer alles rund läuft, ist nichts Überraschendes. Es fehlt dem Schuldner regelmäßig an Geld, um all die kleinen Dinge zu bezahlen, die für einen reibungslosen Betrieb notwendig sind. Wenn dann aber auch noch die Arbeitnehmer nicht mitziehen, dann wird es schwierig. (mehr …)

WeiterlesenAir Berlin – Zum Zweiten – Der Ärger, auch für die Arbeitnehmer, geht weiter

Wer nur arbeitet, aber kein Geld verdient, der verletzt seine Obliegenheiten (LG Oldenburg 17 T 412/16)

Das Landgericht Oldenburg hat in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 18.05.2016 (ZInsO 2016, 2049) eine eigentlich offensichtliche Regel bestätigt und dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt. (mehr …)

WeiterlesenWer nur arbeitet, aber kein Geld verdient, der verletzt seine Obliegenheiten (LG Oldenburg 17 T 412/16)