Wenn der Richter deutlich wird: Die fehlerhafte Bescheinigung nach § 305 InsO reloaded

In einem meiner vorherigen Beiträge habe ich mich mit dem Sinn und Unsinn des Sparens bei der Schuldnerberatung auseinandergesetzt. Anlass war ein Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, das sich für eine…

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Fragen-Freitag 9: Meine Restschuldbefreiung ist erteilt – Und nun?

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Sie haben es geschafft. Das Ziel Restschuldbefreiung ist erreicht. Was jetzt, fragen Sie? Eigentlich ganz einfach. Nach der Restschuldbefreiung müssen Sie nichts mehr von Ihrem Lohn…

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Bewirb Dich oder keine Stundung – LG Hamburg 326 T 61/15

Der Schuldner im Insolvenzverfahren und in der Restschuldbefreiung hat nach § 295 Absatz 1 Nr. 1 InsO eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Diese Obliegenheit ist ein Kernelement der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung. Und doch wird diese Anforderung durch Schuldner leider häufiger missachtet. (mehr …)

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