Versagung der Restschuldbefreiung Falschangaben im Antrag – AG Fürth IK 785/15

Noch einmal: Wie Falschangaben im Antrag zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können

In meinem letzten Artikel zur Restschuldbefreiung ging es zugegebenermaßen um einen extremen Fall. Viel alltäglicher ist das Problem, mit dem sich das Amtsgericht Fürth in seiner Entscheidung vom 21.03.2016 (AG Fürth IK 785/15, ZInsO 2016, 766) auseinandersetzt. Auch hier hatte eine Schuldnerin, nach Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, im Formularantrag eine falsche Angabe gemacht. Die Schuldnerin erklärte durch Ankreuzen im Formular und ihre Unterschrift, dass sie weder ein Bankkonto habe, noch über Bargeld verfüge. Nur fiel dem Gericht auf, dass die Lohnabrechnung eine Bankverbindung enthielt. Und fragte nach. (mehr …)

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Restschuldbefreiung und Strafrecht – eine üble Mischung – BGH 1 StR 337/15, Beschluss vom 14. März 2016

So mancher Schuldner hat das Gefühl, dass es doch ungerecht ist, wenn seine Gläubiger all das hart erarbeitete Vermögen bekommen sollen, dass eigentlich für die eigene Altersvorsorge gedacht ist. Altersvorsorge ist doch ein anerkennenswertes Ziel. Tatsächlich sieht das auch der Gesetzgeber so. Es gibt extra für Selbständige eingeführte Pfändungsvorschriften, die nach Alter gestuft Vermögen pfändungsfrei machen und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Nur heißt das nicht, dass alles Vermögen geschützt ist, dass der Altersvorsorge nach Wunsch des Schuldners dienen soll. Wer diesem Irrtum erliegt und Vermögen verheimlicht, riskiert nicht nur seine Restschuldbefreiung. Nach einer neuen BGH-Entscheidung vom 14.03.2016 geht es sogar um Bankrott, eine Straftat, die zu Gefängnisstrafen führen kann. Eine üble Mischung. (mehr …)

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Restschuldbefreiung – gewusst wie

Wie bei vielem Wichtigen im Leben gibt es keine einzig richtige Entscheidung. Wenn man erkennt, dass kein Geld mehr da ist und die Schulden immer größer werden, muss man aber eine Frage für sich beantworten. Gibt es, realistisch betrachtet, eine Chance auf Besserung oder sind das bloße Hoffnungen?

Wenn diese Frage mit „Nein, Besserung ist nicht in Sicht.“ beantwortet wird, kann man sich um die Lösung bemühen. Die kann in einem Vergleich mit allen Gläubigern liegen, oder in einem Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Den Weg von der Entscheidung einen Insolvenzantrag stellen zu wollen bis zur Eröffnung des Verfahrens habe ich bereits in einem vorherigen Beitrag beschrieben. Hier soll es um die praktische Herangehensweise für Verbraucherschuldner gehen. (mehr …)

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