Keine KFZ-Zulassung wegen rückständiger Gebühren – Bei Restschuldbefreiung unzulässig (OVG Saarland 1 A 121/15)

Die meisten Menschen brauchen ein Auto. Das muss zugelassen sein, sonst gibt es Probleme. Das hat sich der Staat zu Nutze gemacht und zur Sicherung seiner Ansprüche auf Steuern und Gebühren den Zulassungsbehörden die Möglichkeit gegeben, die Neuzulassung eines KFZ erst dann vorzunehmen, wenn alte Schulden beglichen sind. Ein sehr wirksames Druckmittel. Das fand auch eine ehemalige Schuldnerin zu ihrem Leidwesen heraus. (mehr …)

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Wer nur arbeitet, aber kein Geld verdient, der verletzt seine Obliegenheiten (LG Oldenburg 17 T 412/16)

Das Landgericht Oldenburg hat in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 18.05.2016 (ZInsO 2016, 2049) eine eigentlich offensichtliche Regel bestätigt und dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt. (mehr …)

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Arbeitsrecht: Gesetzesänderung zur Schriftform

Nein, die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ist auch in Zukunft weder per Email, noch per SMS möglich. Und auch anrufen reicht nicht. Was der Gesetzgeber aber mit seiner Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB tatsächlich vereinfacht hat, ist die gesetzlich vorgesehene Form der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. (mehr …)

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