Ablauf eines Insolvenzverfahrens [bis zur Eröffnung]

Das Insolvenzverfahren ist in der InsO geregelt, also der Insolvenzordnung. Diese Verordnung kennt allgemeine Regeln für alle Verfahrensarten und Sonderregeln für spezielle Verfahren.

Die wesentlichen Verfahrensarten sind das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Schon vom Namen her ergibt sich beim Verbraucherinsolvenzverfahren, dass nur natürliche Personen, also einzelne Menschen, ein solches Verfahren durchlaufen können. Für Unternehmen, ganz egal, ob als GmbH organisiert oder als UG (haftungsbeschränkt) oder als BGB-Gesellschaft, gibt es das Regelinsolvenzverfahren. Die Unterscheidung zwischen dem Schuldner für das Regelinsolvenzverfahren, häufig dem unternehmerisch tätigen Selbständigen, und dem Verbraucher trifft die InsO über § 304 InsO. Dort wird die Vermutung aufgestellt, dass derjenige, dessen Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, Verbraucher ist. Zugleich liefert uns das Gesetz den Ausnahmetatbestand gleich mit und erklärt die Überschaubarkeit in Absatz 2 so: (mehr …)

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Es geht los

Sehr geehrte Leser!

Es geht los. Mein erster Beitrag auf der neuen Internetseite über Insolvenz und Sanierung in Hamburg. Das hat etwas Zeit gebraucht, aber der Weg ist das Ziel. Ich habe viel über Webseitendesign gelernt.

In Hamburg sind heute 12 Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens veröffentlicht worden. Das ist viel finden Sie? Nicht besonders. Im Jahr 2014 wurden laut statistischem Bundesamt in Hamburg 3844 Insolvenzverfahren eröffnet und in Gesamtdeutschland 123.231. Zum Vergleich, im Jahr 2007 waren es insgesamt 149.489 Insolvenzen. Die Zahl der Insolvenzen nimmt seit Jehren ab. Der Wirtschaft geht es gut, die Menschen in Deutschland verdienen nicht schlecht und die Kredite sind billig.

Trotzdem sind damit eine Vielzahl von Menschen vom Thema Insolvenz betroffen und davon nicht zuletzt 12 Schuldner an nur einem Tag in Hamburg. (mehr …)

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