Verjährung! Alle Jahre wieder ein Ärgernis

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Schuldner, der einfach nicht zahlt und sich tot stellt. Oder Ihnen einredet, das Geld hätte er gerade nicht, das käme aber bald. Sie lassen sich vertrösten und nichts passiert. Lange Zeit passiert nichts, Sie mahnen aber es kommt einfach kein Geld. Und als Sie dann endlich genug haben und Klage einreichen, meldet sich der Schuldner und erklärt freundlich lächelnd „Verjährung!“ (mehr …)

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Wenn der Richter deutlich wird: Die fehlerhafte Bescheinigung nach § 305 InsO reloaded

In einem meiner vorherigen Beiträge habe ich mich mit dem Sinn und Unsinn des Sparens bei der Schuldnerberatung auseinandergesetzt. Anlass war ein Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, das sich für eine…

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Fragen-Freitag 9: Meine Restschuldbefreiung ist erteilt – Und nun?

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Sie haben es geschafft. Das Ziel Restschuldbefreiung ist erreicht. Was jetzt, fragen Sie? Eigentlich ganz einfach. Nach der Restschuldbefreiung müssen Sie nichts mehr von Ihrem Lohn…

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