Fragen-Freitag 5: Wie? Ich soll pleite sein?

Diese absolut berechtigte Frage ist zugleich die entscheidende Frage. Und erschreckender Weise sind recht viele Unternehmen und auch Privatpersonen tatsächlich im Rechtssinne insolvent. Ohne das einer der Beteiligten das gemerkt hat oder, auch das leider immer wieder, ohne das man es wahrhaben will. Heute soll es also um die Insolvenz an sich gehen, den Insolvenzgrund. (mehr …)

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Fragen Freitag 3: Was ist denn jetzt diese Anfechtung?

Anfechtung ist ein Wort, dass man als Gläubiger nur ungerne hört und wenn der Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung auch noch mühsam dem Schuldner abgerungenes Geld zurück will, dann ist das für Gläubiger meist schwierig zu verstehen.

Die Insolvenzanfechtung ist ein Instrument, dass sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, um im Fall eines Insolvenzverfahrens die Gleichbehandlung unter den Gläubigern wieder herzustellen. Gleichbehandlung ist eines der erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens. Alle Gläubiger sollen unabhängig von ihrer Marktmacht in der Insolvenz gleichmäßig Geld bekommen. Die Insolvenzquote nämlich. Hat aber ein Gläubiger, egal wie berechtigt, in den letzten Monaten vor dem Insolvenzantrag noch Geld bekommen, dann soll das wieder allen Gläubigern zufließen und nicht nur eben dem einen glücklichen, schnellen oder durchsetzungsstärksten Gläubiger. Warum drei Monate? Weil das die typische Anfechtungsfrist ist. Es gibt daneben noch Sonderfristen zum Beispiel bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Darauf komme ich später zurück. (mehr …)

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