Die Restschuldbefreiung ohne Gläubiger – der BGH und die Kosten des Verfahrens (IX ZB 29/16)

In einem meiner vorherigen Beiträge habe ich mich mit der Frage beschäftigt, was ein Schuldner machen kann, wenn in seinem Insolvenzverfahren nicht ein Gläubiger seine Forderung zur Tabelle anmeldet. Es gilt seit der Reform des Insolvenzrechts zur Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 2014 die Regel des § 300 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 InsO. Wenn ein Antrag gestellt wird und die Kosten des Verfahrens bezahlt sind, dann kann das Gericht sofort die Restschuldbefreiung erteilen. (mehr …)

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Zwei Anträge, eine Belehrung und keine Restschuldbefreiung – BGH IX ZB 67/15

In nicht wenigen Fällen stellt nicht der Schuldner den Insolvenzantrag über sein eigenes Vermögen. Das macht ein Gläubiger. Wenn das passiert, hat das Amtsgericht den Schuldner über die Folgen und die Möglichkeit einer eigenen Antragstellung und der Restschuldbefreiung zu informieren (§ 20 Absatz 2 InsO). Verstreicht die Frist ohne eigenen Antrag des Schuldners ist eine Beantragung der Restschuldbefreiung nach Insolvenzeröffnung nicht möglich. Doch was passiert, wenn das Gericht dem widerstrebenden Schuldner nur in einem von zwei gegen ihn gerichteten Antragsverfahren mitteilt, was er machen kann? (mehr …)

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Keine KFZ-Zulassung wegen rückständiger Gebühren – Bei Restschuldbefreiung unzulässig (OVG Saarland 1 A 121/15)

Die meisten Menschen brauchen ein Auto. Das muss zugelassen sein, sonst gibt es Probleme. Das hat sich der Staat zu Nutze gemacht und zur Sicherung seiner Ansprüche auf Steuern und Gebühren den Zulassungsbehörden die Möglichkeit gegeben, die Neuzulassung eines KFZ erst dann vorzunehmen, wenn alte Schulden beglichen sind. Ein sehr wirksames Druckmittel. Das fand auch eine ehemalige Schuldnerin zu ihrem Leidwesen heraus. (mehr …)

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