Wenn der Insolvenzverwalter nicht rechtzeitig und wirksam kündigt – BAG 6 AZR 868/16

In einer neuen Entscheidung vom 22.02.2018 (BAG 6 AZR 868/16) hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass auch Insolvenzverwalter nicht vor den finanziellen Risiken einer unwirksamen Kündigung geschützt sind. (mehr …)

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Samstag ist ein Werktag, Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und auch Arbeitnehmer müssen Anfechtung gegen sich gelten lassen – neue Entscheidungen des BAG

Manchmal geht es auch bei den höchsten deutschen Gerichten wie dem Bundesarbeitsgericht nur ums kleine Geld. Wenn man aber nur wenig Geld verdient, dann ist jeder Cent von Bedeutung. Das BAG hatte zwei Fragen zu entscheiden. Zum einen ging es um die Frage, ob im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich der Krankenhäuser (kurz TVöD-K) ein Samstag ein Werktag ist. zum anderen wollte ein Arbeitgeber den Nachtzuschlag einer Arbeiterin nicht nach der Höhe des Mindestlohns berechnen, sondern nach deren altem Metalltarifvertragslohn. Das BAG hat in beiden Fällen zu Gunsten der Kläger entschieden. (mehr …)

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Jetzt nochmal deutlich: Die Mietkaution und die Enthaftungserklärung nach § 109 Absatz 1 Satz 2 InsO – BGH IX ZB 33/16

Es ist ein so typischer Vorgang. Der Schuldner eines Insolvenzverfahrens ist Mieter einer Wohnung. Der Insolvenzverwalter kann mit der Wohnung nichts anfangen, da sie dem persönlichen Lebensraum des Schuldners zugeordnet ist und ihm eben nicht als Eigentümer gehört. Trotzdem haftet die Insolvenzmasse zunächst einmal für die Miete. Diese Situation ist für die Gläubiger gefährlich, also erklärt der Verwalter ganz gesetzeskonform: „Ich nicht mehr!“

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