Das bargeschäftsähnliche Verhalten – BGH zur fehlenden Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz

Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO, das scharfe Schwert des Insolvenzverwalters ist ein gutes Stück stumpfer geworden. In einer erst vor wenigen Wochen gefassten Entscheidung (Urteil vom 04.05.2017 – AZ IX ZR 285/16) bremst der BGH die Annahme aus, dass wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner einen Gewerbebetrieb führt, sich dem Gläubiger die Kenntnis aufdrängen, dass jede Zahlung an ihn bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit mit dem Vorsatz geschieht, die anderen Gläubiger zu benachteiligen. (mehr …)

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Bausparverträge und ihr jähes Ende als gute Geldanlage – Der BGH lässt die Kündigung durch Bausparkassen zu

Möglicherweise haben Sie von diesem Problem schon in der Zeitung gelesen. Die Bausparkassen, eine Idee, die es fast nur in Deutschland gibt, haben in den vergangenen Jahren Kündigungen gegenüber Kunden ausgesprochen. Kündigen kann man natürlich dann, wenn der Kunde sich nicht an die Spielregeln hält und seine vereinbarten Raten nicht zahlt. Hier ging es den Bausparkassen aber um die Wirtschaftlichkeit ihrer Verträge. (mehr …)

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Die Restschuldbefreiung ohne Gläubiger – der BGH und die Kosten des Verfahrens (IX ZB 29/16)

In einem meiner vorherigen Beiträge habe ich mich mit der Frage beschäftigt, was ein Schuldner machen kann, wenn in seinem Insolvenzverfahren nicht ein Gläubiger seine Forderung zur Tabelle anmeldet. Es gilt seit der Reform des Insolvenzrechts zur Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 2014 die Regel des § 300 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 InsO. Wenn ein Antrag gestellt wird und die Kosten des Verfahrens bezahlt sind, dann kann das Gericht sofort die Restschuldbefreiung erteilen. (mehr …)

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