Bewirb Dich oder keine Stundung – LG Hamburg 326 T 61/15

Der Schuldner im Insolvenzverfahren und in der Restschuldbefreiung hat nach § 295 Absatz 1 Nr. 1 InsO eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Diese Obliegenheit ist ein Kernelement der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung. Und doch wird diese Anforderung durch Schuldner leider häufiger missachtet. (mehr …)

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Kosten für einen nachträglichen Prüfungstermin – AG Norderstedt – 66 IN 288/14

Verfahrensbezogene Entscheidungen der Insolvenzgerichte nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden eher selten veröffentlicht. Insbesondere der Bereich der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung ist nicht so häufig in Besprechungen zu finden. Das Amtsgericht Norderstedt hatte nun über eine Kostenerinnerung zu befinden (Beschluss vom 05.04.2016 – 66 IN 288/14). Anlass für diese Kostenerinnerung war die Anforderung einer Gebühr für einen nachträglichen Prüfungstermin. (mehr …)

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Die Versagung der Restschuldbefreiung – BGH IX ZB 13/15

Das Ziel der meisten Verbraucherschuldner ist die Erlangung der Restschuldbefreiung. Vor dem Ziel liegen aber sechs Jahre richtigen Verhaltens. Das ist ein für manch einen Schuldner ein langer Weg und kann zu Problemen führen. Der BGH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wann rein Gläubiger den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann. Und unter welchen Voraussetzungen. Dem Fall lag das bis zur Reform im Jahr 2014 geltende Recht zu Grunde, die Rechtsgedanken sind aber ohne weiteres auch auf das jetzt geltende Recht anwendbar. (mehr …)

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