Fragen-Freitag 6: Keine Restschuldbefreiung – Und nun?

Der Schuldner im Privatinsolvenzverfahren will die Restschuldbefreiung. Einigen Kandidaten gelingt es aber leider nicht, die hierfür notwendigen Regeln einzuhalten. Ein Gläubiger oder der Treuhänder stellen einen Antrag auf Versagung und dann entscheidet das Amtsgericht gemäß § 300 Absatz 3 und 4 InsO über die Versagung der Restschuldbefreiung. Was kann man als Schuldner in solch misslicher Lage machen? Wie geht es weiter? Wie immer gibt es mehrere Fälle zu unterscheiden. Betrachtet wird hier die Rechtslage für Verfahren, die seit dem 01.07.2014 beantragt wurden, wobei wesentliche Teile auch für früheres Recht anwendbar sind. (mehr …)

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Fragen-Freitag 5: Wie? Ich soll pleite sein?

Diese absolut berechtigte Frage ist zugleich die entscheidende Frage. Und erschreckender Weise sind recht viele Unternehmen und auch Privatpersonen tatsächlich im Rechtssinne insolvent. Ohne das einer der Beteiligten das gemerkt hat oder, auch das leider immer wieder, ohne das man es wahrhaben will. Heute soll es also um die Insolvenz an sich gehen, den Insolvenzgrund. (mehr …)

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Bewirb Dich oder keine Stundung – LG Hamburg 326 T 61/15

Der Schuldner im Insolvenzverfahren und in der Restschuldbefreiung hat nach § 295 Absatz 1 Nr. 1 InsO eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Diese Obliegenheit ist ein Kernelement der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung. Und doch wird diese Anforderung durch Schuldner leider häufiger missachtet. (mehr …)

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