Fragen Freitag 3: Was ist denn jetzt diese Anfechtung?

Anfechtung ist ein Wort, dass man als Gläubiger nur ungerne hört und wenn der Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung auch noch mühsam dem Schuldner abgerungenes Geld zurück will, dann ist das für Gläubiger meist schwierig zu verstehen.

Die Insolvenzanfechtung ist ein Instrument, dass sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, um im Fall eines Insolvenzverfahrens die Gleichbehandlung unter den Gläubigern wieder herzustellen. Gleichbehandlung ist eines der erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens. Alle Gläubiger sollen unabhängig von ihrer Marktmacht in der Insolvenz gleichmäßig Geld bekommen. Die Insolvenzquote nämlich. Hat aber ein Gläubiger, egal wie berechtigt, in den letzten Monaten vor dem Insolvenzantrag noch Geld bekommen, dann soll das wieder allen Gläubigern zufließen und nicht nur eben dem einen glücklichen, schnellen oder durchsetzungsstärksten Gläubiger. Warum drei Monate? Weil das die typische Anfechtungsfrist ist. Es gibt daneben noch Sonderfristen zum Beispiel bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Darauf komme ich später zurück. (mehr …)

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Fragen-Freitag 2: Hilfe mein Arbeitgeber ist pleite!

Willkommen zum zweiten Fragen-Freitag. Heute mit einem Themenkomplex, der viele beschäftigt, die nicht selbst insolvent sind. Wer als Arbeitnehmer in eine Insolvenz gerät hat es mit einem Arbeitgeber zu tun, der plötzlich keinen Lohn mehr zahlt, also pleite ist. Und dann kommen immer wieder die typischen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts auf:

  • Bin ich gekündigt? Muss ich jetzt zum Arbeitsamt?
  • Wie bekomme ich jetzt meinen Lohn?
  • Was ist mit meinem Urlaub?
  • Wer ist denn jetzt mein Arbeitgeber?
  • Was passiert, wenn der Verwalter den Betrieb verkauft?
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Die Versagung der Restschuldbefreiung – BGH IX ZB 13/15

Das Ziel der meisten Verbraucherschuldner ist die Erlangung der Restschuldbefreiung. Vor dem Ziel liegen aber sechs Jahre richtigen Verhaltens. Das ist ein für manch einen Schuldner ein langer Weg und kann zu Problemen führen. Der BGH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wann rein Gläubiger den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann. Und unter welchen Voraussetzungen. Dem Fall lag das bis zur Reform im Jahr 2014 geltende Recht zu Grunde, die Rechtsgedanken sind aber ohne weiteres auch auf das jetzt geltende Recht anwendbar. (mehr …)

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