Versagung der Restschuldbefreiung Falschangaben im Antrag – AG Fürth IK 785/15

Noch einmal: Wie Falschangaben im Antrag zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können

In meinem letzten Artikel zur Restschuldbefreiung ging es zugegebenermaßen um einen extremen Fall. Viel alltäglicher ist das Problem, mit dem sich das Amtsgericht Fürth in seiner Entscheidung vom 21.03.2016 (AG Fürth IK 785/15, ZInsO 2016, 766) auseinandersetzt. Auch hier hatte eine Schuldnerin, nach Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, im Formularantrag eine falsche Angabe gemacht. Die Schuldnerin erklärte durch Ankreuzen im Formular und ihre Unterschrift, dass sie weder ein Bankkonto habe, noch über Bargeld verfüge. Nur fiel dem Gericht auf, dass die Lohnabrechnung eine Bankverbindung enthielt. Und fragte nach. (mehr …)

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Dreiecksanfechtung – Wenn ein anderer zahlt wird zweimal angefochten – BGH vom 04.02.2016 – IX ZR 42/14

Die Insolvenzanfechtung ist ein kompliziertes Teilgebiet des Insolvenzrechts und sorgt bei Gläubigern regelmäßig für Kopfzerbrechen. Dem BGH lag ein Fall der Dreieckanfechtung vor, in dem gleich zwei Insolvenzverwalter einen Gläubiger, der kurz vor Torschluss noch Geld bekam, unter Feuer nahmen. Der eine Verwalter schloss einen Vergleich. Der andere Verwalter wollte dann aber den Rest des Geldes, auf den der erste im Vergleich verzichtet hatte, für seine Masse. Verständlicherweise fand das der Gläubiger seltsam, gleich zweimal in Anspruch genommen zu werden und trug den Streit vor Gericht. (mehr …)

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Restschuldbefreiung und Strafrecht – eine üble Mischung – BGH 1 StR 337/15, Beschluss vom 14. März 2016

So mancher Schuldner hat das Gefühl, dass es doch ungerecht ist, wenn seine Gläubiger all das hart erarbeitete Vermögen bekommen sollen, dass eigentlich für die eigene Altersvorsorge gedacht ist. Altersvorsorge ist doch ein anerkennenswertes Ziel. Tatsächlich sieht das auch der Gesetzgeber so. Es gibt extra für Selbständige eingeführte Pfändungsvorschriften, die nach Alter gestuft Vermögen pfändungsfrei machen und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Nur heißt das nicht, dass alles Vermögen geschützt ist, dass der Altersvorsorge nach Wunsch des Schuldners dienen soll. Wer diesem Irrtum erliegt und Vermögen verheimlicht, riskiert nicht nur seine Restschuldbefreiung. Nach einer neuen BGH-Entscheidung vom 14.03.2016 geht es sogar um Bankrott, eine Straftat, die zu Gefängnisstrafen führen kann. Eine üble Mischung. (mehr …)

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