Die Restschuldbefreiung ohne Gläubiger – der BGH und die Kosten des Verfahrens (IX ZB 29/16)

In einem meiner vorherigen Beiträge habe ich mich mit der Frage beschäftigt, was ein Schuldner machen kann, wenn in seinem Insolvenzverfahren nicht ein Gläubiger seine Forderung zur Tabelle anmeldet. Es gilt seit der Reform des Insolvenzrechts zur Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 2014 die Regel des § 300 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 InsO. Wenn ein Antrag gestellt wird und die Kosten des Verfahrens bezahlt sind, dann kann das Gericht sofort die Restschuldbefreiung erteilen. (mehr …)

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Zwei Anträge, eine Belehrung und keine Restschuldbefreiung – BGH IX ZB 67/15

In nicht wenigen Fällen stellt nicht der Schuldner den Insolvenzantrag über sein eigenes Vermögen. Das macht ein Gläubiger. Wenn das passiert, hat das Amtsgericht den Schuldner über die Folgen und die Möglichkeit einer eigenen Antragstellung und der Restschuldbefreiung zu informieren (§ 20 Absatz 2 InsO). Verstreicht die Frist ohne eigenen Antrag des Schuldners ist eine Beantragung der Restschuldbefreiung nach Insolvenzeröffnung nicht möglich. Doch was passiert, wenn das Gericht dem widerstrebenden Schuldner nur in einem von zwei gegen ihn gerichteten Antragsverfahren mitteilt, was er machen kann? (mehr …)

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Arbeitsrecht: Gesetzesänderung zur Schriftform

Nein, die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ist auch in Zukunft weder per Email, noch per SMS möglich. Und auch anrufen reicht nicht. Was der Gesetzgeber aber mit seiner Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB tatsächlich vereinfacht hat, ist die gesetzlich vorgesehene Form der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. (mehr …)

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