Fragen-Freitag 1: Insolvenzverfahren und das gesperrte Konto

Eine Frage, die mir vor allem Verbraucher-Schuldner immer wieder stellen, ist:

Wieso ist mein Bankkonto gesperrt? Und schlimmer noch, das ist doch ein P-Konto? Was kann ich tun?

Meine Antwort in Kürze darauf lautet ganz einfach, weil es so ist. Das hört sich jetzt seltsam an, aber es liegt schlicht am Regelwerk der Banken. Banken haben als Kreditinstitute Sicherungsmechanismen gegen abfließende Gelder im Insolvenzfall. Entweder um den eigenen Schaden klein zu halten und eine weitere Nutzung eines Kredits zu unterbinden, oder um zu verhindern, das Geld vom Konto verschwindet und die Bank dann dem Insolvenzverwalter den Schaden ersetzen muss.
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Privatinsolvenz und kein Konto mehr?

Viele Bürger, die ein Privatinsolvenzverfahren beantragen haben als Nebeneffekt erleben müssen, dass ihr Konto gesperrt wird. Das darf eine Bank tun, wenn der Kontoinhaber Schulden hat. Ebenso darf und muss die Bank ein Guthaben auf einem Konto zunächst einmalsichern, bis der Insolvenzverwalter über die Freigabe entscheidet. Bisher war es jedoch so, dass eine Bank bei einem überzogenen Konto sagen konnte, dass sie den Insolvenzschuldner nicht mehr als Kunden haben will. Mit einer Kontokündigung und der Privatinsolvenz als SCHUFA-Eintrag findet man kaum eine Bank, die einen nehmen will. Und kein Konto mehr zu haben ist in unserer Gesellschaft höflich gesagt schwierig. Dies hat sich nun geändert. (mehr …)

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